Inh. Birte Hansen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen die zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören. Sollten Sie Ihren Leistungsbedarf hier nicht finden, rufen Sie uns gerne an.
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege und wird laut SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Die vom Arzt getroffene Maßnahmen sollen den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessern. Die Kosten für die Behandlungspflege werden von den Krankenkassen getragen, wie zum Beispiel: